Begleithundeprüfung (BH) nach PO
Gesamt 60 Punkte

Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt 12 Monate. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil "Bestanden" oder "Nicht Bestanden" vom LR bekannt gegeben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70% der zu erreichenden Pkte. und in Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH.

Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Frist gebunden.

Zum Bestehen der Prüfung müssen im 1. Teil mindestens 70% erreicht werden.
 

Teil 1

Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz oder einem freiem Gelände
Jede Einzelübung beginnt und endet in der Gst. In der Gst sitzt der Hd auf der linken Seite gerade neben dem HF, mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der Folgeübung verwendet werden.

Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisung vom LR zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendigten Übung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Gst einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sek) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hd bei Fuß geführt werden.
 

Leinenführigkeit
(Hörz. "Fuß") 15 Pkte

Zum Schema der Leinenführigkeit  
 

Freifolge
(Hörz. "Fuß")  15 Pkte

Zum Schema der Freifolge  

Sitz aus der Bewegung
(Hörz. "Fuß" und "Sitz")  10 Pkte


 

Ablegen in Verbindung mit Herankommen
(Hörz. "Fuß", "Platz", "Hier oder Name des Hundes" und "Fuß")  10 Pkte


 

Ablegen unter Ablenkung
(Hörz. "Platz", und "Sitz")  10 Pkte

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hd an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte. Der HF steht mit dem Rücken zum Hd. Der HF darf dabei den Vorführplatz nicht verlassen. Während der Ablage hat der Hd ruhig liegen zu bleiben. Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenen Zeitabstand mit dem Hörz. "Sitz" in die Grundstellung.

Sitzt, steht oder liegt der Hd unruhig oder entfernt sich der Hd bis zu 3 m vom Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.

Für den in BH vorgeführten Hd ist eine Teilbewertung bei vorzeitigen Verlassen nicht möglich.

Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
 

Teil 2

Prüfung im Verkehr

Allgemeines
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) mit mäßigen Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Nur der zu prüfende Hund, sein Führer, der LR, gegebenenfalls auch der PL sind in Aktion. Alle anderen Teilnehmer halten sich mit ihren Hunden abseits an einem geeigneten Ort (Vereinsheim, Übungsplatz, sonstiger Treffpunkt) auf Abruf bereit.

Die Durchführung dieses Teils erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand.

Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Daher dürfen an einem Prüfungstag höchsten 15 Hunde geprüft werden.

Punkte werden für die gesamte Übung des Teil B nicht vergeben.

Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich.
 

Prüfungsablauf Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf RA begeht der HF mit seinem angeleinten Hd einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt in angemessener Entfernung. Der Hd soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hd gleichgültig verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.

Kurze Zeit später überholt dem HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hd zwischen Hf und vorbeifahrenden Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben.

Danach macht der HF kehrt, geht auf den LR zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hd darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.
 

Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf RA bewegt sich der HF mit seinem Hd in mitten stärkeren Passantenverkehrs.
Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hd auf Hörz. zu setzen, beim zweiten Mal erhält er das Hörz. "Platz", worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorüber fahrende Züge an einer Bahnstrecke, durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahnen usw). Der Hd soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlich Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw).
 
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten alleingelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf RA begeht der HF mit angeleinten Hd den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für 2 Min außer Sicht in ein Geschäft oder Hauseingang. Der Hd darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hd soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hd (keinen Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshaltung (starkes zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren lassen.
 
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt und danach den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

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