| Gesamt 60 Punkte
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter
beträgt 12 Monate. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse
nach Punkten, sondern nur ein Werturteil "Bestanden"
oder "Nicht Bestanden" vom LR bekannt gegeben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70% der zu erreichenden
Pkte. und in Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet
wurden.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches
im Sinne der Zucht-, Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung
eines Mitgliedsverbandes des VDH.
Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine
Frist gebunden.
Zum Bestehen der Prüfung müssen im 1. Teil mindestens 70%
erreicht werden.
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| Teil 1
Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz oder einem freiem
Gelände
Jede Einzelübung beginnt und endet in der Gst. In der Gst
sitzt der Hd auf der linken Seite gerade neben dem HF, mit
dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der
Folgeübung verwendet werden.
Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere,
wie Wendungen, Halt, wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung
des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisung
vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendigten Übung erlaubt.
Danach kann der HF eine neue Gst einnehmen. Zwischen Lob und
Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sek) einzuhalten.
Zwischen den Übungen muss der Hd bei Fuß geführt werden.
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Leinenführigkeit
(Hörz. "Fuß") 15 Pkte
Zum Schema der Leinenführigkeit 
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Freifolge
(Hörz. "Fuß") 15 Pkte
Zum Schema der Freifolge 
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Sitz aus der Bewegung
(Hörz. "Fuß" und "Sitz") 10 Pkte
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Ablegen in Verbindung mit Herankommen
(Hörz. "Fuß", "Platz", "Hier oder
Name des Hundes" und "Fuß") 10 Pkte
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Ablegen unter Ablenkung
(Hörz. "Platz", und "Sitz") 10
Pkte
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der
HF seinen Hd an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung
ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand
bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte. Der
HF steht mit dem Rücken zum Hd. Der HF darf dabei den Vorführplatz
nicht verlassen. Während der Ablage hat der Hd ruhig liegen
zu bleiben. Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines
Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenen Zeitabstand mit dem
Hörz. "Sitz" in die Grundstellung.
Sitzt, steht oder liegt der Hd unruhig oder entfernt sich
der Hd bis zu 3 m vom Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.
Für den in BH vorgeführten Hd ist eine Teilbewertung bei
vorzeitigen Verlassen nicht möglich.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
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| Teil 2
Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege
oder Plätze) mit mäßigen Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche
Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Nur der zu prüfende Hund, sein Führer, der LR, gegebenenfalls
auch der PL sind in Aktion. Alle anderen Teilnehmer halten
sich mit ihren Hunden abseits an einem geeigneten Ort (Vereinsheim,
Übungsplatz, sonstiger Treffpunkt) auf Abruf bereit.
Die Durchführung dieses Teils erfordert wegen ihrer Eigenart
einen erheblichen Zeitaufwand.
Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche
Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Daher dürfen an
einem Prüfungstag höchsten 15 Hunde geprüft werden.
Punkte werden für die gesamte Übung des Teil B nicht vergeben.
Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte
Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich.
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Prüfungsablauf Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf RA begeht der HF mit seinem angeleinten Hd einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt in angemessener
Entfernung. Der Hd soll an der linken Seite des HF an lose hängender
Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig
folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hd
gleichgültig verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten
(Auftragsperson) geschnitten.
Kurze Zeit später überholt dem HF ein dicht von hinten vorbeifahrender
Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn.
Das vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hd zwischen
Hf und vorbeifahrenden Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren
wird Klingelzeichen gegeben.
Danach macht der HF kehrt, geht auf den LR zu, bleibt bei
diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich
mit ihm. Der Hd darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat
sich aber ruhig zu verhalten.
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Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf RA bewegt sich der HF mit seinem Hd in mitten stärkeren
Passantenverkehrs.
Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal
hat sich der Hd auf Hörz. zu setzen, beim zweiten Mal erhält
er das Hörz. "Platz", worauf er sich schnell hinzulegen
und liegen zubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes
Verweilen an einer Stelle mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten
(vorüber fahrende Züge an einer Bahnstrecke, durchschreiten
einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahnen
usw). Der Hd soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlich
Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen.
(Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen,
Omnibusbahnhöfe usw).
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Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten alleingelassenen
Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf RA begeht der HF mit angeleinten Hd den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung
des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring
oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für 2 Min außer Sicht
in ein Geschäft oder Hauseingang. Der Hd darf stehen, sitzen
oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant
(Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen
Entfernung von etwa 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Der
alleingelassene Hd soll sich während der Abwesenheit des HF
ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hd (keinen Raufer verwenden)
soll er ohne Angriffshaltung (starkes zerren an der Leine, andauerndes
Bellen) passieren lassen.
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Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen
Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen
oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt
und danach den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso
verfährt. |
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