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Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung
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Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende Führmöglichkeiten zugelassen: Halsband Zu a) Halsband Zu b) Suchgeschirr Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, dass die Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet. Die Fährtenleine muss mindestens 10 Meter lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht zulässig. Zu c) Freisuche |